FAQ um die Mietkaution
Die Mietkaution ist vom Gesetzgeber Gemäß §551 Abs. 1 BGB geregelt und ist daher für alle Vermieter bindend.
Neueigentümer von Mietobjekten oder Verwalter die das erste Mal mit dem Thema Mietkaution konfrontiert werden, haben
viele offene Fragen. Hier finden Sie einige Antworten.
Was ist eine Mietkaution / Mietsicherheit / Kaution?
Eine Mietkaution ist eine Leistung des Mieters, die er dem Vermieter als Sicherheit für die Erfüllung seiner
mietvertraglichen Pflichten leistet.
Wann kann der Vermieter eine Kaution fordern?
Eine Mietkaution kann der Vermieter nur dann einfordern, wenn er dies mit dem Mieter vereinbart hat. Findet
sich also im Mietvertrag oder einer gesonderten Vereinbarung keine entsprechende Regelung, muss eine Mietkaution
nicht bezahlt werden. Die meisten Mietvertragsvordrucke beinhalten jedoch entsprechende Klauseln.